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Zu Beginn jeder Geschäftstätigkeit steht auch die Frage nach dem Unternehmensnamen. Mit welchem Namen und auch Logo will ich am Markt sichtbar werden, mich gegenüber meinen Mitbewerbern abgrenzen und bei meiner Zielgruppe einen Namen machen. Also kurz gesagt mit welcher „Marke“ will ich am Markt wahrgenommen werden. Die Marke gilt es letztendlich zu entwickeln, denn der Markenwert trägt maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei. Die Kriterien die dabei eine Rolle spielen sind Markenbekanntheit, Markenimage und Marktanteile. Die Marke kann den Wert  eines Unternehmen erheblich steigern, denn eine Marke ist Kapital. Man spricht hier von einem immateriellen Vermögenswert. Diesen möchte man natürlich gerne gegenüber Dritten schützen, damit sich kein anderer Vorteile durch die Nutzung des Markennamens oder des Markensymbols verschaffen kann.

 

Wie und wo kann ich meine Marke schützen lassen?

Generell ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig für die Eintragung von Marken und den Schutz von Markenrechten. Mit der Eintragung der eigenen Marke in das dortige Markenregister werden markenrechtliche Ansprüche leichter durchsetzbar. So können Dritten die Nutzung einer identischen oder ähnlichen Kennzeichnung leichter untersagt werden.

Inhaber einer Marke können grundsätzlich sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen für jegliche Produkte und Dienstleistungen werden.


Was kann nun formal als „Marke“ eingetragen werden?

Im Markengesetz heißt es hierzu: “ Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden.“ (§ 3 Abs. 1 Markengesetz).

Marken werden nicht pauschal eingetragen, sondern werden mithilfe eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses klassifiziert.


Wie gehe ich vor?

Bevor jedoch eine Eintragung ins Markenregister erfolgen kann, ist eine ausführliche Recherche erforderlich. Diese obliegt dem Markeninhaber selbst und sollte sehr genau erfolgen, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden. Recherchen können im amtlichen Online-Markenregister des DPMA erfolgen. Man sollte sich vergewissern, dass die Marke nicht schon in identischer oder ähnlicher Form existiert. Eine Recherche sollte natürlich auch in allen anderen verfügbaren Quellen, wie z.B. dem Internet, erfolgen. Recherchen sollten grundsätzlich auch in regelmäßigen Abständen nach der Eintragung erfolgen, um bei Markenverletzungen einschreiten zu können.

Nach erfolgter Recherche sollte die Markenanmeldung so schnell als möglich erfolgen. Denn hier gilt das Prioritätsprinzip, d.h. derjenige dessen Anmeldedatum älter ist,  hat auch im Streitfall die älteren Rechte an der Marke. Eine Anmeldung beim DPMA ist online oder in Papierform möglich. Die Anmeldegebühr für eine Marke beträgt i.d.R. 300 Euro zzgl. weiterer 100 Euro je zusätzlich eingetragener Klasse.

 

Wie lange und wo ist die eingetragene Marke gültig?

Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Eine Verlängerung ist danach um weitere 10 Jahre möglich. Sie gilt innerhalb der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Für eine weitere regionale Ausweitung des Schutzraumes ist eine Eintragung als Europäische Marke oder Internationale Marke möglich. Diese werden durch andere Stellen durchgeführt und haben teilweise andere Anforderungen an die Marke.

Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Markenschutz auch ohne Eintragung entstehen. Dann wenn die Marke lang und intensiv im Wettbewerb benutzt wurde oder durch eine sonstige ganz außerordentliche Bekanntheit. Eine Marke kann, auf Antrag, aber auch gelöscht werden, wenn sie in einem zusammenhängenden Zeitraum von 5 Jahren nicht benutzt wird.

Da jedes Jahr mehr als 60.000 neue Marken beim DPMA eingetragen werden, sollte jeder Markeninhaber seine Markenrechte aktiv überwachen und im Auge behalten.

Genauere Informationen zum Markenrecht und zur Markeneintragung erhält man beim DPMA.

 

Bildnachweis: Büro Geschäft Buchhalter – Kostenloses Foto auf Pixabay – Pixabay

 

 

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